Die kinderärztlichen Untersuchungen U 1 bis U 9

Als Kinderärzte übernehmen wir routiniert und sehr gern die kinderärztlichen Untersuchungen U 2 – U 9. In Deutschland gibt es diese sinnvollen und besonderen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Andere Länder haben ähnliche Programme. Diese Arzttermine helfen Eltern und Kind. Die nach dem Kindesalter gestuften Untersuchungen gewährleisten eine regelmäßige ärztliche Untersuchung von Kindern von der Geburt bis zum 6. Lebensjahr. Das ist wichtig, um eventuell frühzeitig auf relevante Veränderungen reagieren zu können. Entsprechend der fortschreitenden Entwicklung des Kindes setzen wir bei jeder Untersuchung andere Prioritäten. Weil immer wieder Fragen aufkommen, stellen wir hier kurz alle Untersuchungen vor.

Bei jedem Untersuchungstermin findet auch ein ausführliches Beratungsgespräch mit dem Arzt statt. Wir beraten die Eltern dazu, welche Impfungen nötig sind und welche Prophylaxemaßnahmen gerade sinnvoll sind. Außerdem geht es uns immer auch darum, die Interaktion mit dem Kind zu sehen. Wir helfen Ihnen gern.

Eine ausführlichere Beschreibung finden Sie im gelben Untersuchungsheft.

Die Untersuchungen im Überblick

Untersuchung bis zum 1. Geburtstag

U 1: direkt nach der Geburt

Diese Untersuchung erfolgt direkt nach der Geburt, also meist im Krankenhaus. Sie überprüft lebenswichtige Funktionen des Kindes.

U 2: 3.–10. Lebenstag

Die Untersuchung U2 findet in den ersten Tagen nach Geburt statt. Falls die Blutuntersuchungen auf Stoffwechselstörungen oder Mukoviszidose nicht schon zuvor erfolgt sind, werden diese ebenfalls durchgeführt. 

U 3: 4.–5. Lebenswoche

Wir untersuchen Ihr Baby gründlich körperlich und schauen dabei, ob es Entwicklungsauffälligkeiten gibt. Wir fragen, ob Auffälligkeiten beim Schlafen, Trinken, bei der Verdauung oder im sonstigen Verhalten Ihres Babys festgestellt wurden. Zusätzlich überprüfen wir mit Ultraschall die Hüftgelenke des Babys, um eventuellen Fehlstellungen rechtzeitig entgegenwirken zu können.

U4: 3.–4. Lebensmonat

Wir überprüfen, ob sich das Baby körperlich und geistig altersgerecht entwickelt. Dabei beobachten wir auch, wie sich das Baby bewegt. Zur U4 gehört auch eine Prüfung, ob das Baby hören und sehen kann.

U5: 6.–7- Lebensmonat

Wir untersuchen das Baby körperlich und achten darauf, ob es Hinweise auf Entwicklungsverzögerungen oder -risiken gibt. Um Hinweise auf Sehstörungen zu bekommen, werden zur Untersuchung der Augen bestimmte Tests durchgeführt. Die Ärztin oder der Arzt beobachtet, wie beweglich das Baby ist und wie es seinen Körper beherrscht.

U 6: 10.–12. Lebensmonat

Die Ärztin oder der Arzt achtet bei der körperlichen Untersuchung auf Entwicklungsauffälligkeiten.  Zum Erkennen von Sehstörungen werden erneut Untersuchungen der Augen durchgeführt. Die Ärztin oder der Arzt beobachtet, wie beweglich das Kind ist und wie es seinen Körper beherrscht.

Untersuchung ab dem 2. Lebensjahr

U7: 21.–24. Lebensmonat (2 Jahre)

Die Abstände der Untersuchungen werden nun länger. Im Abstand von einem Jahr untersuchen wir Ihr Kind körperlich. Zum Erkennen von Sehstörungen führen wir Untersuchungen der Augen durch. Wir prüfen, ob Ihr Kind einfache Wörter und Sätze versteht. Bei dem Untersuchung fragen wir Sie, wie sich das Kind verhält – etwa beim Spielen, in der Familie oder in einer Gruppe von Kindern.

U7a: 34.– 36. Lebensmonat (3 Jahre)

Wir achten bei der medizinisch-körperlichen Untersuchung wieder besonders auf Entwicklungsauffälligkeiten. Zum Erkennen von Sehstörungen werden Sehtests durchgeführt. Außerdem werden die Beschaffenheit der Zähne und die Entwicklung des Kiefers angeschaut. Unsere besondere Aufmerksamkeit gilt daneben der sprachlichen Entwicklung des Kindes.

U8: 46. – 48. Lebensmonat ( 4 Jahre)

Wieder achten wir besonders auf Entwicklungsauffälligkeiten. Ihr Kind wird körperlich untersucht. Sehtests helfen beim Erkennen von Sehstörungen. Das Hörvermögen des Kindes wird ebenfalls geprüft. Die Ärztin oder der Arzt unter- sucht die Beschaffenheit der Zähne und die Entwicklung des Kiefers. Während der Untersuchung testen wir die Beweglichkeit, die beschäftigung des Kindes und das Sprechvermögen.

U 9: 60. bis 64. Lebensmonat (5 bis 6 Jahre)

Wir untersuchen Ihr Kind köperlich und achten dabei darauf, ob es seinem Alter angemessen entwickelt ist. Es wird geprüft, ob das Kind richtig sieht, wie beweglich und geschickt es ist und ob es gut spricht. Wir fragen auch, woran es Freude und Interessen hat ob und ggf. wovor sich das Kind ängstigt.